B.A. Tourismusmanagement
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Infos zum Studienstart

Aufnahmebedingungen:

  • Reifeprüfung an einer österreichischen Allgemein- oder Berufsbildenden Höheren Schule ODER
  • Studienberechtigungsprüfung gem. SchOG § 8c
  • Nicht-Österreichische Staatsbürger:innen: Die Ablegung einer österreichischen Reifeprüfung wird ersetzt durch ein ausländisches Zeugnis, wobei die Gleichwertigkeit dann gegeben ist, wenn mit diesem Zeugnis im Ausstellungsland die allgemeine Voraussetzung zu einem Hochschulbesuch oder zu einem Hochschulbesuch der dem beabsichtigten Schulbesuch entsprechenden Richtung ohne zusätzliche Voraussetzung verbunden ist. (§ 8c Abs. 1 Z 4 SchOG)
  • Bei Nicht-Deutscher Muttersprache wird ein Nachweis über Kenntnisse entsprechend dem Niveau "B2" nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen benötigt.

Anmeldung:

Sie können sich jederzeit und völlig unbürokratisch anmelden. Verwenden Sie hierfür die Online-Anmeldung.

Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung (gerne eingescannte Dokumente per E-Mail):

  1. Kopie des Hochschul-Reifeprüfungszeugnisses (kann auch später nach erfolgter Ablegung der Prüfungen nachgereicht werden)
  2. Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises (oder Kopie des Reisepasses)
  3. Kopie der Geburtsurkunde

Aufnahme:

Aus Platzgründen können höchstens 90 Aufnahmebewerber einen Ausbildungsplatz erhalten. Maßgebend für einen positiven Aufnahmebescheid, der nach vollständiger Abgabe der erforderlichen Unterlagen übermittelt wird, ist:

  1. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen
  2. Die Direktion behält sich vor, die Aufnahmewerber zu einem persönlichen Gespräch einzuladen.

Einschreibung:

Mittwoch, 06.09.2023 von 09.00 - 15.00 im Saal Tirol des Tourismuskollegs

Semesterbeginn:

Kollegs werden semesterweise geführt. Das 1. Semester des Ausbildungsjahres 2023/2024 beginnt am 11.09.2023. Das 3. Semester beginnt am 25.09.2023 (nach dem Praktikum).

Befreiung von Plichtgegenständen:

Diesbezügliche Ansuchen von HAK- oder HLW-Absolventen sind mit den dafür vorgesehenen Formularen in der ersten Studienwoche vorzunehmen. Die Direktion entscheidet in Absprache mit den Lehrenden über die entsprechende Befreiung vom Unterricht bzw. den Prüfungen.

Berufskleidung:

Im fachpraktischen Unterricht sind die Studierenden verpflichtet, Koch- bzw. Servierkleidung zu tragen. Diese wird zentral bei unserem Kooperationspartner bestellt, die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. € 350,-. Selbstverständlich wird auch im übrigen Unterricht angemessene Kleidung erwartet. Außerdem müssen alle Studierenden über ein geeignetes Messerset (ca. € 150,-) verfügen. Um eine einheitliche und vollständige Ausstattung sicherzustellen, werden Sie bei der Einschreibung weitere Informationen erhalten, die vorbehaltlich allfälliger Änderungen gelten.

Studienbeiträge:

Es werden keine Studiengebühren eingehoben! Es gelten die Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967.

Für die praktischen Übungen im Bereich Küchenwirtschaft wird ein festzulegender Praxisbeitrag eingehoben.

Ihr Ansprechpartner
Birgit Singer
Verwaltung
Tel: +43 512 58 10 00
E-Mail: birgit.singer@tsn.at
Telefonische Sprechzeiten
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Birgit Singer
Frau Singer - immer hilfsbereit